Reisebus- und Charter-AGB Version 2 EW Shuttle Service Personentransporte GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisebus- und Charterfahrten Kontakt: 0504080, office@shuttleservice.at, www.shuttleservice.at. Die aktuelle Geschäftsanschrift und die weiteren Unternehmensangaben findest du im Impressum unserer Website. Diese Bedingungen gelten für die Anmietung eines Reisebusses mit Fahrpersonal und die dazu ausdrücklich gebuchten Zusatzleistungen. Sie ersetzen nicht gesonderte Bedingungen für Pauschalreisen, Linienverkehr, Taxi- oder Krankenbeförderungen. Vertragspartner ist EW Shuttle Service Personentransporte GmbH (nachfolgend „wir“). Auftraggeber ist die buchende Person bzw. das von ihr wirksam vertretene Unternehmen (nachfolgend „du“). Individuell vereinbarte Leistungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung Vertragsbestandteil. Eine als unverbindlich bezeichnete Anfrage oder ein Angebot und eine reine Eingangs- oder Zahlungsautorisierungsbestätigung sind noch keine Buchungsannahme. Der Beförderungsvertrag kommt mit unserer ausdrücklichen Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung zustande. Eine angekündigte Dispositionsfreigabe muss zuvor vorliegen. 1. Leistungsumfang Maßgeblich sind die vereinbarte Route, Fahrtdaten, Abhol- und Rückfahrtszeiten, Zwischenstopps, Fahrgastzahl, Fahrzeugkategorie und Zusatzleistungen laut Angebot und Auftragsbestätigung. Angaben in Werbung und Fahrzeugabbildungen gelten nur insoweit als zugesichert, als sie Vertragsinhalt geworden sind. Ein konkret zugesichertes Ausstattungsmerkmal bleibt verbindlich. Ein Ersatzfahrzeug muss die vereinbarte Kapazität und wesentlichen Eigenschaften erfüllen; gesetzliche Ansprüche bei Abweichungen bleiben unberührt. Gesetzliche Lenk-, Ruhe- und Sicherheitsvorschriften haben Vorrang vor Zeitwünschen. Erforderliche Pausen werden berücksichtigt. Das Fahrpersonal entscheidet über eine sichere, für das Fahrzeug geeignete Zufahrt. Notwendige Änderungen werden soweit möglich vorab abgestimmt; sie berechtigen nicht automatisch zu einem Mehrpreis. Fahrzeiten sind Planwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Ankunftstermin zugesichert wurde. 2. Abholung, Wartezeiten und Änderungen der Fahrt Du sorgst dafür, dass alle Fahrgäste am vereinbarten Treffpunkt rechtzeitig bereitstehen, und nennst eine während der Fahrtvorbereitung erreichbare Kontaktperson. Bei Flughafen- oder Bahnhofstransfers sind insbesondere Ankunftsverbindung, Treffpunkt und eine allfällige Wartezeit individuell zu vereinbaren. Änderungen oder Verspätungen sind uns möglichst rasch mitzuteilen. Zusätzliche Wartezeiten, Zwischenstopps, Umwege oder Verlängerungen auf deinen Wunsch sind nur innerhalb der rechtlichen und betrieblichen Möglichkeiten durchführbar. Sie werden nach dem zuvor vereinbarten Tarif oder einem ausdrücklich angenommenen Zusatzangebot berechnet. Ohne eine solche Vereinbarung wird nicht allein aufgrund dieser AGB ein neuer Zuschlag festgesetzt. Von uns verschuldete Verzögerungen werden dir nicht als Zusatzleistung verrechnet. Nichtantritt und kurzfristige Absagen richten sich nach Abschnitt 5, nicht nach einer fiktiven vollständigen Leistungserbringung. 3. Preise und Zusatzleistungen Die vor dem verbindlichen Abschluss ausgewiesenen Gesamtpreise verstehen sich inklusive der jeweils angegebenen Umsatzsteuer. Der Umfang inkludierter und nicht inkludierter Leistungen ergibt sich aus deinem Angebot. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen kann das Angebot mehrere Steueranteile enthalten. Getränke und sonstige eigenständige Zusatzleistungen werden gesondert ausgewiesen. Normales, zuvor angegebenes Reisegepäck ist im vereinbarten Umfang enthalten. Sperrige Gegenstände, zusätzliche Koffer, Rollstühle, Fahrräder, Tiere oder besondere Zugangsanforderungen sind vorab abzustimmen. Gesetzliche Rechte, insbesondere für Assistenzhunde und Fahrgäste mit Behinderungen, bleiben bestehen. Kostenpflichtige Zusatzleistungen bedürfen deiner ausdrücklichen Zustimmung. Für Aktionen und Gutscheine gelten die jeweils bei ihrer Verwendung mitgeteilten Bedingungen. 4. Zahlungsbestimmungen Zahlungsart, allfällige Anzahlung, Zahlungszeitpunkt und Fälligkeit werden im Buchungsablauf bzw. Angebot vereinbart. Eine Kartenprüfung oder Betragsreservierung ist von einer tatsächlichen Abbuchung zu unterscheiden; maßgeblich ist der angezeigte Zahlungsablauf. Eine Blankobelastungsermächtigung wird mit diesen AGB nicht erteilt. Zusätzlich vereinbarte und tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen dürfen nach der Fahrt nachvollziehbar nachverrechnet werden. Die Rechnung nennt Anlass, Berechnungsgrundlage und Steuer. Sie ist nach der vereinbarten Zahlungsfrist fällig. Eine Nachverrechnung berechtigt nicht ohne entsprechende gesonderte Zahlungsautorisierung zu einer nachträglichen Kartenbelastung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Notwendige und zweckentsprechende Betreibungskosten werden nur im gesetzlich zulässigen, zur Forderung angemessenen Umfang verlangt. Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Aufrechnungs- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. 5. Stornierungen, Rücktritt und gewählte Stornooption Für eine Absage, Terminänderung oder einen Nichtantritt gelten die vor Buchungsabschluss separat angezeigten und von dir angenommenen Stornobedingungen sowie die ausdrücklich gewählte Stornooption. Diese werden mit der Buchung gespeichert. Diese AGB enthalten bewusst keine eigene Stornostaffel, keine festen Stornofristen und keinen zusätzlichen Stornoaufschlag. Spätere Änderungen der Einstellungen gelten nicht rückwirkend für deine Buchung. Bitte teile eine Stornierung zur Nachweisbarkeit per E-Mail an office@shuttleservice.at unter Angabe der Buchungsreferenz mit. Gesetzlich zulässige andere Erklärungsformen und gesetzliche Rücktritts- und Erstattungsansprüche bleiben unberührt. Ein Rücktritt wegen einer von uns zu vertretenden Nichtleistung wird nicht als kostenpflichtige Kundenstornierung behandelt. Für reine Personenbeförderungsverträge besteht nicht allein wegen einer Onlinebuchung ein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht nach dem FAGG. Für rechtlich selbstständige Zusatzleistungen und sonstige gesetzliche Rücktrittsrechte gelten deren jeweilige Voraussetzungen. Die gewählte Flex-Storno- oder andere Stornooption wird dadurch nicht eingeschränkt. Getränkepakete werden bei einer Stornierung nur nach den dafür ausdrücklich vereinbarten Bedingungen und dem anwendbaren Recht abgerechnet; diese AGB führen keine pauschale Unrückerstattbarkeit ein. 6. Pflichten, Bordordnung und Getränke Du teilst uns die für die Fahrt erforderlichen Daten richtig mit, meldest relevante Änderungen und informierst deine Gruppe vorab über die Bordregeln. Sicherheitsanweisungen des Fahrpersonals sind zu beachten. Sicherheitsgurte sind, soweit vorhanden und gesetzlich vorgesehen, zu verwenden. Gänge, Ausgänge und Notausstiege bleiben frei. Im Bus gilt Rauchverbot; dies umfasst auch E-Zigaretten. Fahrpersonal darf nicht abgelenkt werden. 6.1 Persönliche Getränke ohne Aufpreis Jeder Fahrgast darf Getränke für seinen eigenen persönlichen Bedarf kostenlos mitbringen. Zulässig sind sicher verschließbare Flaschen mit Schraubverschluss und dichte Thermoskannen. Offene Becher, offene Flaschen oder vergleichbar leicht verschüttbare Behältnisse sind nicht zur Mitnahme und Benutzung während der Fahrt vorgesehen. Notwendige medizinische Versorgung und erforderliche Getränke für kleine Kinder werden in sicherer Form ermöglicht. 6.2 Full-Fridge-Package Ein Full-Fridge-Package ist eine ausdrücklich zu buchende Zusatzleistung für ein dafür angebotenes Fahrzeug mit Kühlschrank. Inhalt, Mengen, Gebinde, Gesamtpreis und Steuersatz werden bei der Auswahl angezeigt und mit der Buchung gespeichert. Es gilt nur die bestätigte Bestückung; weder unbegrenzter Konsum noch Nachfüllungen oder eine weitere Bestückung bei der Rückfahrt sind ohne ausdrückliche Vereinbarung enthalten. Ohne Buchung eines Pakets entsteht keine Paketgebühr. Wesentliche Änderungen eines zugesagten Pakets werden mit dir abgestimmt. 6.3 Selbst beschaffte Gruppengetränke Mehrere Getränke, die zentral für die Gruppe beschafft und im Bus verteilt oder gemeinsam konsumiert werden sollen, insbesondere Bier- oder Getränkekisten, Fässer und vergleichbare Gruppenvorräte, sind vorab anzumelden. Dafür ist die Zusatzleistung „Eigene Gruppengetränke“ vorgesehen: einmalig 1,00 EUR brutto je gebuchter Person für die gesamte Buchung, nicht je Flasche, Kiste, Teilstrecke oder Fahrtrichtung. Beispiel: 20 gebuchte Personen ergeben insgesamt 20,00 EUR brutto. Die Gebühr umfasst das vereinbarte Handling und den üblichen zusätzlichen Reinigungsaufwand; sie ist keine Vertragsstrafe. Die Servicepauschale betrifft nur Gruppenvorräte, nicht die persönlichen verschlossenen Getränke nach Abschnitt 6.1. Ein Anspruch auf Kühlschrankplatz, Eis, Gläser oder Bedienung entsteht dadurch nicht. Eine sichere Unterbringung ist Voraussetzung. Kisten und Fässer dürfen nicht ungesichert in den Fahrgastraum gestellt werden; das Fahrpersonal kann ungeeignete oder nicht sicher verstaubare Vorräte zurückweisen. 6.4 Unangemeldete oder noch nicht bezahlte Gruppengetränke / Nachverrechnung Werden trotz fehlender Voranmeldung selbst beschaffte Gruppenvorräte in den Bus gebracht und ist ihre Mitnahme betrieblich und sicherheitstechnisch möglich, wird der Auftraggeber bzw. seine bevollmächtigte Ansprechperson auf die Servicepauschale hingewiesen. Wurde der hierfür gesondert angezeigten bedingten Kostenregel im Buchungsablauf bereits ausdrücklich zugestimmt oder wird der Pauschale vor Ort ausdrücklich zugestimmt, darf die tatsächlich erfolgte Mitnahme bzw. Nutzung nach der Fahrt mit 1,00 EUR brutto je gebuchter Person nachverrechnet werden. Anlass und Umfang werden dokumentiert. Eine bereits bezahlte Servicepauschale wird angerechnet; sie wird je Buchung nur einmal erhoben. Das bloße Abstellen einer Kiste, Schweigen oder eine voreingestellte Option ersetzen keine erforderliche Zustimmung. Liegt keine ausdrückliche Kostenvereinbarung vor, kann die Mitnahme bzw. der Konsum der Gruppenvorräte abgelehnt werden; diese Klausel begründet dann keine automatische Zusatzgebühr. Es erfolgt weder eine automatische Berechnung des Full-Fridge-Packages noch eine zusätzliche Strafgebühr. Bei einer bereits bestätigten Abweichung zugunsten des Kunden gilt diese Vereinbarung. 6.5 Alkohol, Verschmutzung und Schäden Für Alkohol gelten die am jeweiligen Ort anwendbaren Alters- und Jugendschutzbestimmungen. Das Fahrpersonal kann aus konkreten Sicherheitsgründen den weiteren Konsum untersagen. Bei einer erheblichen Gefährdung oder Störung kann nach angemessener Warnung, soweit diese zumutbar ist, eine weitere Beförderung verweigert werden. Die Sicherheit der betroffenen Personen ist dabei zu berücksichtigen; Minderjährige werden nicht schutzlos zurückgelassen. Vergütungs- und Schadenersatzfolgen richten sich nach dem Gesetz und den wirksam vereinbarten Bedingungen, nicht automatisch nach einem zusätzlichen vollen Fahrpreis. Für schuldhaft verursachte Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen können die nachgewiesenen erforderlichen Reinigungs- oder Reparaturkosten nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden. Bereits durch eine Servicepauschale oder andere Preisposition abgegoltener Aufwand wird nicht nochmals berechnet. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Auftraggebers für jedes Verhalten beliebiger Mitreisender wird nicht vereinbart. 7. Haftung von EW Shuttle Service Personentransporte GmbH Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende Fahrgastrechte und die Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden werden nicht eingeschränkt. Gesetzliche Ansprüche wegen Verspätung, Nichtleistung, mangelhafter Leistung oder beschädigtem Gepäck bleiben unberührt. Bitte melde erkennbare Mängel oder Schäden möglichst zeitnah, damit wir Abhilfe leisten und den Sachverhalt klären können. Diese Bitte verkürzt keine gesetzlichen Anspruchs- oder Verjährungsfristen. Bei außergewöhnlichen, nicht von uns zu vertretenden Ereignissen richten sich Leistungsanpassung, Aufhebung und Erstattung nach dem anwendbaren Recht und einer etwaigen individuellen Vereinbarung. 8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des ansonsten anwendbaren Rechts und gesetzlich vorgesehene Gerichtsstandrechte erhalten. Ein ausschließlicher Gerichtsstand Graz wird nur gegenüber Unternehmern vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Verbraucher müssen dadurch nicht auf ihren gesetzlich geschützten Gerichtsstand verzichten. 9. Teilunwirksamkeit und maßgebliche Fassung Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die übrigen wirksamen Vereinbarungen unberührt, soweit der Vertrag weiter bestehen kann. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt das Gesetz, nicht automatisch eine für uns wirtschaftlich gleichwertige Ersatzklausel. Maßgeblich ist die bei deiner Buchung angezeigte und akzeptierte AGB-Fassung zusammen mit den gesondert vereinbarten Storno- und Leistungsbedingungen. Spätere Textänderungen gelten nicht automatisch für bestehende Verträge. Gesonderte Kostenregel für Gruppengetränke: Persönliche Getränke in Flaschen mit Schraubverschluss und dichten Thermoskannen sind kostenlos. Für selbst beschaffte Gruppengetränke (z. B. Bier-/Getränkekisten) stimme ich ausdrücklich der einmaligen Servicepauschale von 1,00 € brutto je gebuchter Person zu, falls diese unangemeldet bzw. unbezahlt tatsächlich mitgenommen/genutzt werden. Bereits bezahlte Servicepauschalen werden angerechnet. Kein automatisches Full-Fridge-Package, keine Strafgebühr, keine Gebühr ohne Gruppengetränke.